Gegen den Bebauungsplan Nr. 98 an der Dorfstraße wurden zwei Bürgerbegehren im April und
August eingereicht 2024.
Es wurde gegen die Ablehnungsbescheide der Gemeinde, die die Bürgerbegehren als unzulässig
zurückgewiesen haben, Klage zum Verwaltungsgericht München erhoben. Nun wird eine
Entscheidung des Gerichts erwartet.
Aber im November 2024 wurden an der Dorfstraße schon alle Bäume und das Gebüsch bis auf
einen kleinen Teil gerodet, wie im Bebauungsplan Nr. 98 vorgesehen.
Viele Bäume waren sehr alt, mit einem Stammumfang von bis zu 530 cm, vor allem Eschen,
Fichten und eine Eiche.
Eine der 8 Linden, die zur geschützten Lindenreihe gehörte entlang der Dorfstraße und im Bauplan
als „erhaltenswerter Bestandsbaum“ eingezeichnet war, wurde auch gefällt.
Es wurden Tatsachen geschaffen durch die sehr überraschende und auffallend schnell durchgeführte
Fällung der Bäume und Beseitigung der Baumwurzeln.
Um weiteren Schaden zu vermeiden habe ich nun gegen Bebauungsplan Nr. 98 eine Popularklage
eingereicht.
Auszüge aus der Popularklage:
“Gegenstand der Popularklage ist der Bebauungsplan Nr. 98 „Dorfstraße“ der Gemeinde
Taufkirchen, der gegen das Teilnahmerecht an Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden verstößt.”
“Es wird beantragt, den Vollzug des Bebauungsplanes Nr. 98 „Dorfstraße“ durch Erlass einer
einstweiligen Anordnung vorläufig auszusetzen.”
“Werden Satzungen – wie hier der Bebauungsplan – unter Missachtung des
Sicherungsrechts erlassen, erweisen sich als rechtswidrig und nichtig, weil sie unter Verletzung
grundrechtlich abgesicherter Rechtspositionen zustande gekommen sind. Denn das Recht auf
Durchführung des Bürgerentscheids ist als demokratisches Teilhaberecht ausdrücklich in der
bayerischen Verfassung garantiert.”
Die Gemeinde hat trotz Einreichung des Bürgerbegehrens am 23.4.24 noch am selben Abend trotz
Mängel im Bebauungsplan Nr. 98 durch einen beschleunigten Satzungsbeschluß Fakten schaffen,
die dem Bürgerbegehren die Grundlage entziehen.
Die Gemeinde Taufkirchen würde ihre Bürger im Tal Taufkirchens ruinieren durch den geplanten
Bebauungsplan Nr. 98 im hoch anstehenden Grundwasser am Entenbach :
Vom Starkregenereignis 6/2024 waren fast alle ca. 2000 Haushalte in Tal Taufkirchens betroffen, es
ist ein immenser finanzieller und persönlicher Schaden entstanden und die Gesundheit und Existenz
vieler hängt davon ab, daß ein Baustopp erwirkt werden kann. Vielen hat die Versicherungen
gekündigt, die Sanierung können sich die wenigsten leisten, es ist an sich fraglich, ob eine
Sanierung von innen überhaupt langfristig Erfolg haben kann, sogar eine ganze Bodenplatte eines
Hauses wurde durch das Grundwasser zerstört.
Würde nun Bebauungsplan Nr. 98 mit einer Tiefgarage auf fast der ganzen Bebauungsplanfläche
von 1,6 Hektar realisiert, wird ein schnellerer Anstieg des Grundwassers, eine dauerhafte
Verdrängung des Grundwassers und Anstieg des Wasserdrucks auf die umliegenden Keller bei
Starkregen befürchtet.
Zudem ist geplant das Regenwasser von 3 großen Dächern direkt in den Entenbach einzuleiten-
mangels Niederschlagsversickerungsflächen.
Regelmäßig sich wiederholende Wassereintritte in die Keller schädigen dauerhaft die Bausubstanz
und die Gesundheit durch die Verpilzung des Gemäuers. Die ältere Generation kann es sich
finanziell und körperlich nicht leisten die langwierigen Trocknungsarbeiten durchzuführen, zu
sanieren und viele sind somit seit 6/2024 dauerhaft Schimmel ausgesetzt.
Mit herzlichem Dank und freundlichen Grüßen
Kathrin Schöber (1. Vertreterin Bürgerbegehren)
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