Bürgerbegehren in Taufkirchen

Anbei finden Sie aktuelle Bürgerbegehren.
Beide befinden sich momentan in gerichtlicher Klärung.

Wie funktioniert ein bayerisches Bürgerbegehren?

Die Informationen zum Ablauf eines bayerischen Bürgerbegehrens dienen lediglich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar.
Zum Merkblatt von Mehr Demokratie e. V.

Was ist ein bayerisches Bürgerbegehren?

Ein Bürgerbegehren in Bayern ist ein direktdemokratisches Verfahren, bei dem Bürger/innen einer Gemeinde oder Stadt eine bestimmte Angelegenheit bei allen stimmberechtigten Bürger/innen zur Abstimmung bringen können. 

1. Themenfindung und Formulierung

Die Bürger formulieren eine Frage, die sie per Bürgerentscheid zur Abstimmung bringen möchten. Die Frage muss klar und eindeutig sein und mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden können.

2. Unterschriften sammeln

Die Unterschriften müssen auf speziellen Listen gesammelt werden, die bestimmte formale Anforderungen erfüllen müssen. Jede Unterschriftenliste muss das genaue Anliegen des Bürgerbegehrens enthalten. 

Das Quorum der für ein Bürgerbegehren notwendigen Unterschriften in Taufkirchen beträgt bei bis zu 20.000 Einwohnern 9 %. Dieses Quorum von 9% wird von den Kommunalwahlberechtigten gebildet. Aktuell sind in Taufkirchen ca. 13.000 Einwohner kommunalwahlberechtigt, das heißt die notwendige Mindestanzahl beträgt ca. 1.180 Unterschriften.

3. Prüfung durch den Gemeinderat

Das Bürgerbegehren wird mit den gesammelten Unterschriften beim Gemeinderat eingereicht. Die Unterschriften werden dann von der Verwaltung auf ihre Gültigkeit überprüft. 

Der Gemeinderat prüft, ob das Bürgerbegehren formal und inhaltlich gesetzlich zulässig ist. Ist dies der Fall, könnte der Gemeinderat dem Anliegen auch direkt zustimmen. Stimmt er dennoch dagegen, obwohl das Bürgerbegehren formal und inhaltlich richtig ist, kommt es zum Bürgerentscheid.

Wenn strittig ist, ob ein Bürgerbegehren formal und inhaltlich zulässig ist, entscheiden Gerichte darüber.

4. Bürgerentscheid

Innerhalb von 3 Monaten findet an einem festgelegten Sonntag der Bürgerentscheid statt. Alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde dürfen abstimmen.

Das Ergebnis des Bürgerentscheids ist bindend, wenn eine bestimmte Mindestbeteiligung, die in der Regel bei 20 % der Stimmberechtigten der Gemeinde liegt, erfüllt ist.

Eine einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen entscheidet. Ein erfolgreiches Bürgerbegehren führt dazu, dass der Gemeinderat eine bestimmte Maßnahme umsetzen oder unterlassen muss – je nach Anliegen des Bürgerbegehrens.

Ziel erreicht!

×