Baumfällung Dorfstraße

Derzeit laufen die Klagen bei Gericht wegen der 2 von der Gemeinde abgelehnten Bürgerbegehren gegen den Bebauungsplan Nr. 98 zwischen Dorfstraße und Postweg. Trotzdem wurden schon seit Ende Oktober 2024 alle Bäume gefällt und die Hecke gerodet für den Bebauungsplan Nr. 98.

Die Baumfällungen zwischen Dorfstraße und Postweg verletzen den verfassungsrechtlich verbürgten Sicherungsanspruch des Art. 7 Abs. 2, 12 Abs. 3 Bayerische Verfassung auf Durchführung eines Bürgerbegehrens.Werden die Bürgerbegehren als zulässig erklärt und der Bürgerentscheid erfolgreich durchgeführt, müssen die Bäume ersetzt werden.

Gemäß der Baumschutzverordnung des Landes und der Baumschutzverordnung der Gemeinde Taufkirchen dürfen Bäume mit über 60 cm Durchmesser grundsätzlich nicht gefällt werden. Es wurden sehr hochwertige Bäume wie Buche und Eiche gefällt mit einem Stammdurchmesser von 100 cm und mehr. Dagegen wollen wir uns wehren. Der Gerichtsentscheid soll abgewartet werden, anstatt die profitorientierten Interessen der Investoren mit allen Mittel voranzutreiben.

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