Am 5.2.25 wurde fast die ganze verbliebene Weißdornhecke zwischen Dorfstraße und Entenbach abgeholzt Das widerspricht dem Bebauungsplan Nr. 98, so wie er von der Gemeinde vorgelegt wurde. Dort ist die Hecke als durchgehender Streifen zwischen Entenbach und Dorfstraße am nördlichen Ende des Bauplangebietes als “erhaltenswerter Bestand” eingezeichnet Im Umweltbericht stand: “Die Hecke ist im rechtskräftigen FNP als schützenswerter Landschaftsbestandteil gemäß Art. 16 BayNatSchG dargestellt”
2. Bei den Baumrodungsmaßnahmen im November 2024 wurde Baum Nr. 8 /Linde, in der Lindenreihe entlang der Dorfstraße gefällt. Gemäß Bebauungsplan Nr. 98, Stand 27.02.2024, sollte Baum Linde Nr.8 als Bestandteil der geschützten Lindenreihe entlang der Dorfstraße erhalten werden. Aus: Umweltbericht, Jestaedt und Partner, Stand: 25. Januar2024, S.18: „des Weiteren fallen im Plangebiet insgesamt 32 Bäume unter den Schutz der gemeindliche Baumschutzverordnung Taufkirchens, die mit Ausnahme der acht Linden an der Dorfstraße gerodet werden.“ Warum werden die Vorgaben des Bebauungsplanes bezüglich der geschützten Hecke und der geschützten Lindenreihe nicht eingehalten?
3. Seit April und August 2024 laufen Bürgerbegehren gegen den Bebauungsplan Nr. 98, das aktuell vor Gericht bearbeitet wird und seit Januar 2025 läuft zusätzlich eine Popularklage gegen Bebauungsplan Nr. 98. Trotzdem wird seit ca. 3.2.25 der Oberboden abgetragen und abgefahren. Im Auftrag des Denkmalamtes werden nun in den nächsten Monaten die freigelegten Bodendenkmäler untersucht.
4. Terrafinanz wirbt für den Verkauf der Wohnungen: “Ruhiger Bach, direkt am Grundstück” Der Entenbach ist kein “ruhiger Bach”, sondern steigt bei Starkregen an und aus den Feldern fließt das Wasser in den Entenbach über- würden nun zusätzlich von 3 Häusern- wie geplant- das Niederschlagswasser in den Entenbach eingeleitet, würde der Entenbach sicherlich über die Ufer treten und die neuen Gebäude fluten
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