Liebe Nachbarinnen und Nachbarn!

Noch bis zum 29.8.25 können Sie zum Bebauungsplan Nr. 94 „Seniorenheim“ einen Brief bei der Gemeinde abgeben oder mailen an:
bauverwaltung@meintaufkirchen.de

Nur bis zu diesem Datum können Sie die Gutachten auf der Gemeindeseite herunterladen unter:
👉 Link zu den Gutachten der Gemeinde

1. Bestandsschutz durch neues Gesetz

Seit 2025 ist ein neues Gesetz in Kraft getreten: Bayrisches Pflege- und Wohnqualität Gesetz (PflewoqG §6, AV). Nun haben alle vor 2011 gebauten Senioreneinrichtungen Bestandsschutz! Eine Lösung für das bestehende Seniorenheim kann durch Verhandlung der Verantwortlichen (Besitzer und Betreiber des Heimes) gefunden werden. Unser Seniorenheim könnte an Ort und Stelle saniert oder neu gebaut werden – dafür braucht es politischen Druck auf die Gemeinde, um am Hachinger Bach die 4 Hektar „ökologisch wertvolle Fläche“ zu erhalten.

Bisher wurde keine Machbarkeitsstudie erstellt, wie eine Sanierung oder ein Neubau am Standort erfolgen könnte. Die Betriebserlaubnis wurde weiterhin erteilt, der Mietvertrag wird verlängert – nun zusätzlich durch das Gesetz abgesichert.

Wichtig: Für die Senior:innen im sanierungsbedürftigen Heim ist eine schnelle Lösung erforderlich. Der geplante Ersatzbau mit BP94 wird sich noch über Jahre hinziehen – auch wegen angekündigter archäologischer Ausgrabungen.

2. Standortfragen & Lärmbelastung

Unser jetziges Seniorenheim liegt zentral im Ortskern und ist im Flächennutzungsplan als „Altenheim“ festgesetzt. Der Ersatzstandort liegt hingegen nur in einem Allgemeinen Wohngebiet (WA) ohne erhöhte Auflagen.

  • Im derzeitigen Heim: alle Zimmer mit Balkonen, geschützter Außenbereich.
  • Im Ersatzbau: wegen Lärmschutzauflagen keine Balkone, Fenster sollen nicht geöffnet werden, kaum Außenfläche nutzbar.

Zitat aus dem Immissionsgutachten (Mai 2024): „Fensterunabhängige Lüftungsmöglichkeiten werden notwendig, da die Schalldämmung nur wirksam ist, solange die Fenster geschlossen sind.“

Die Verkehrslärmwerte überschreiten an vielen Gebäudefassaden die Grenzwerte der DIN 18005. Auch die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV werden an der Westfassade des neuen Seniorenheims überschritten.

Gerade im Nachtzeitraum sollte der gesundheitsgefährdende Lärmpegelwert von 60 dB(A) keinesfalls überschritten werden.

3. Grundwasserproblematik

Aus dem Abschlussbericht zum Grundwassermonitoring (Grundbaulabor München, 12.6.25) geht hervor:

  • Messungen zeigen hohe Schwankungen zwischen 558,2 und 560,5 m ü. NHN.
  • Bei Hochwasser kann das Grundwasser bis über Kote 560 m ü. NHN ansteigen.
  • Das geplante Baugebiet reicht ins Grundwasser und kann Aufstauungen verursachen.
  • Klimawandel verstärkt Starkregen und Grundwasserprobleme.

Beispiele: Der denkmalgeschützte Pfarrhof stand 2024 zweimal 60 cm unter Wasser (Sanierungskosten ca. 150.000 €). Auch das gemeindeeigene Haus Am Heimgarten soll für ca. 150.000 € saniert werden, da die Bodenplatte zerstört wurde.

4. Versickerungsmulden

Zwar sind großflächige Versickerungsmulden geplant, aber nicht als verbindliche Festsetzung im Bebauungsplan. Laut Bericht liegt der Abstand zum höchsten Grundwasserstand bei nur 0,6 m statt der geforderten 1 m.

5. Fehlendes hydrogeologisches Gutachten

Trotz Bürgerantrag wurde kein hydrogeologisches Gutachten erstellt, das die Gesamt-Auswirkungen der Bauvorhaben auf das Grundwasser untersucht. Besonders kritisch sind die Tiefgarage an der Dorfstraße (ca. 1,2 ha) und das Bauvorhaben „Quartier am Bahnhof“.

Dies alles aus den Unterlagen zu Ihrer Information.
Mit herzlichen Grüßen,
Kathrin Schöber

Immer über aktuelle Bürgerbegehren und Vorhaben informiert. 

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